Das Konzept

  1. Ziel
  2. Kernelemente von „Safety in adventures“
    Schutzziele setzen Massstäbe
    Ein Sicherheitskonzept stärkt die Eigenverantwortung
    Ein Label als Auszeichnung für sichere Anbieter
    Eine nationale Stiftung als Auftraggeberin
    Sicherheit durch eine unabhängige Überprüfung (Zertifizierung)
    Verankerung des Labels im Markt
  3. Das Modell im Überblick
    Trägerschaft: Eine nationale Stiftung
    Unterstützung des Modells durch ein Patronat
    Sicherheitskonzept und Label
    Anforderungen an das Sicherheitskonzept
    Die Prüfstelle
  4. Vorgehen zum Erlangen des Labels
  5. Finanzierung
  6. Umsetzung des Konzepts in die Praxis
  7. Rahmengesetz
  8. Kontaktadressen

Ziel

Die Stiftung „Safety in adventures“ setzt sich zum Ziel, die Sicherheit kommerziell angebotener Outdoor- und Adventure-Aktivitäten wie Riverrafting, Canyoning usw. zu verbessern und den Standard mit dem Label „Safety in adventures“ gegenüber der Öffentlichkeit zu dokumentieren. Die Stiftung ist eine Non-Profit-Organisation, die ihr Ziel für die Branche möglichst günstig erreichen will.    -->Inhalt

Kernelemente von „Safety in adventures“

Schutzziele setzen Massstäbe

Safety in adventures definiert eine Sicherheitspolitik mit Schutzzielen, die als Massstab für die einzelnen Outdoor- und Adventure-Aktivitäten dienen. Das erste Schutzziel bestimmt beispielsweise, dass das Todesfallrisiko bei einer Outdoor- und Adventure-Aktivität für einen Gast nicht grösser sein darf, als das doppelte durchschnittliche Todesfallrisiko beim Autofahren.    -->Inhalt

Ein Sicherheitskonzept stärkt die Eigenverantwortung

Jeder Anbieter entwickelt für sich ein Sicherheitskonzept anhand des Modells von Safety in adventures und setzt es um. Das Modell ist der Outdoor- und Adventure-Branche angepasst und lässt sich auf alle Aktivitäten anwenden. Drei Ingenieure (E. Schütz Solothurn, Dr. J. Liechti, NEOSYS, Gerlafingen, R. Brinkmann, Boll-Sinneringen) haben es im Auftrag der Stiftung erarbeitet. Das Konzept leitet die Anbieter an, sämtliche Tätigkeiten bezüglich Sicherheit zu untersuchen und zu optimieren. Alle wichtigen Einflussfaktoren wie Ausbildung, Materialqualität und organisatorische Abläufe sind einbezogen.    -->Inhalt

Ein Label als Auszeichnung für sichere Anbieter

Anbieter, die sich gestützt auf ihr Sicherheitskonzept einer Zertifizierung unterziehen, erhalten von der Stiftung ein jährlich zu erneuerndes Label (ein blaues S mit der Goldblume von Schweiz Tourismus). Betriebe mit Label nehmen zudem Rücksicht auf die Natur und berücksichtigen den Konsumentenschutz.    -->Inhalt

Eine nationale Stiftung als Auftraggeberin

Das Modell wird von einer breit abgestützten, nationalen Stiftung getragen. Diese ist Garant für die Glaubwürdigkeit von Safety in adventures und gewährleistet die Unabhängigkeit der Prüfung. Die Stiftung wird präsidiert von René Burkhalter (ehemaliger Präsident Schweizer Sporthilfe).    -->Inhalt

Sicherheit durch eine unabhängige Überprüfung (Zertifizierung)

Die Firmen, die sich zertifizieren lassen wollen, werden von einer unabhängigen Stelle vor Ort überprüft. Diese Stelle ist auf solche Überprüfungen (Audits) spezialisiert und zieht die erforderlichen Fachleute bei. Zurzeit ist die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme SQS in Zollikofen mit den Audits beauftragt.    -->Inhalt

Verankerung des Labels im Markt

Die beiden Branchenorganisationen Swiss Outdoor Association und Schweizer Trendsport Verband sind an der Stiftung beteiligt und unterstützen die Verbreitung des Labels unter den Anbietern. Die Tourismusorganisationen sollen überzeugt werden, nur noch mit zertifizierten Veranstaltern zusammenzuarbeiten. Das Zertifikat könnte mittelfristig auch Auswirkungen auf die Prämienpolitik der Versicherungen zeitigen. Mit Schweiz Tourismus ist ein wichtiger Partner beteiligt, der das Label bei den Gästen bekannt macht.    -->Inhalt

Das Modell im Überblick

Trägerschaft: Eine nationale Stiftung

Safety in adventures wird von einer nationalen Stiftung getragen, in welcher die Interessen der Öffentlichkeit, des Tourismus, der Versicherungen und der Anbieter vertreten sind. Mitglieder der Stiftung sind das Bundesamt für Sport (BASPO), die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, St. Gallen, Waadt und Zürich, die Suva, der Schweizerische Versicherungs-Verband, die bfu, der Schweizer Tourismus-Verband, Schweiz Tourismus, die Swiss Outdoor Association und der Schweizerische Trendsport Verband.

Der Zweck ist in den Statuten folgendermassen umschrieben „Im Interesse der Konsumenten und des Ansehens des Schweizer Tourismus setzt sich die Stiftung in der ganzen Schweiz ein für die Sicherheit von Outdoor- und Adventure-Angeboten, die dem breiten Publikum zugänglich sind“.

Die Stiftung verbreitet das Modell und entwickelt es weiter. Sie stellt Arbeitshilfen und Muster zur Verfügung. Sie vergibt das Label «Safety in adventures».

Die operativen Tätigkeiten der Stiftung werden durch eine Sachverständigenkommission wahrgenommen. Einen Teil der administrativen Arbeiten übernimmt im Auftragsverhältnis die SQS. Sie ist in erster Linie Kontaktstelle für interessierte Anbieter.    -->Inhalt

Unterstützung des Modells durch ein Patronat

Ein breit abgestütztes Patronat soll „Safety in adventures“ zum Durchbruch verhelfen. Zu diesem Gremium gehören: Martin Boesch, Pro Natura, Jean-Michel Cina, Staatsrat Kanton Wallis, Christoph Eymann, Regierungsrat Kanton Basel-Stadt, Rita Fuhrer, Regierungsrätin Kanton Zürich, Ulrich Fricker, Vorsitzender der Geschäftsleitung Suva, Ständerat Dick Marty (Schweiz Tourismus), Simonetta Sommaruga, Ständerätin und Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz, Franz Stämpfli, Rheumaliga Schweiz, Franz Steinegger, Präsident Schweizer Tourismus Verband, Hans Ulrich Stöckling, Regierungsrat Kanton St. Gallen, Bruno Zeltner, Geschäftsleitung Schweizerischer Versicherungs-Verband sowie Elisabeth Zölch, ehemalige Nationalrätin und Regierungsrätin Kanton Bern.    -->Inhalt

Sicherheitskonzept und Label

Das Label setzt ein Sicherheitskonzept voraus, das auf das einzelne Unternehmen zugeschnitten ist. Das Label bescheinigt dem Unternehmen, dass es das Sicherheitskonzept eingeführt und umgesetzt hat. Es muss für alle angebotenen Outdoor- und Adventure-Aktivitäten eines Unternehmens umgesetzt sein. Das Label gilt immer für das Unternehmen als Ganzes und wird jeweils für ein Jahr (Sommer- und Wintersaison) ausgestellt. Jedes Jahr findet ein Aufrechterhaltungsaudit statt.

Das Label soll seinem Träger Wettbewerbsvorteile am Markt verschaffen, indem es:

•Den Kunden bescheinigt, dass das Unternehmen hohen Sicherheitsstandards genügt.

•Verbänden, Tourismus-Organisationen, Versicherern und Behörden eine Entscheidgrundlage für die Beurteilung von Unternehmen liefert.

Von Trägern des Labels wird erwartet, dass sie sich auch bezüglich anderer Aspekte (insbesondere Naturschutz, Sozialverantwortlichkeit) vorbildlich verhalten und sich an allfällig bestehenden Vereinbarungen und Konzepten beteiligen.      -->Inhalt

Anforderungen an das Sicherheitskonzept

Das Sicherheitskonzept ist ähnlich aufgebaut wie ein Qualitäts- oder Umweltmanagementsystem („ISO-System“). Es ist auf die Sicherheit ausgerichtet und seine Dokumentation ist einfacher als ein „ISO-System“. Betriebe, die nach ISO 9001 oder ISO 14001 zertifiziert sind, können das geforderte Sicherheitskonzept mit wenig Aufwand in ihr Managementsystem einbauen.

Zentral für das Konzept ist, dass der Anbieter von Outdoor- und Adventure-Aktivitäten für jede Aktivität aus seinem Angebot eine Risikobewertung durchführt. Die Risikobewertung muss aufzeigen, bei welchen Handlungen besondere Vorsicht oder spezielle Kontrollen erforderlich sind, damit die Aktivität sicher abläuft (sog. Critical Control Points, CCP’s). Der Anbieter muss mit dem Sicherheitskonzept dafür sorgen, dass alle CCP’s stets überwacht und kontrolliert werden.

Das System stellt Anforderungen in allen Bereichen auf, die sich auf die Sicherheit auswirken können:

  • Die Beschäftigten müssen eine angemessene Ausbildung, Erfahrung und persönliche Eignung aufweisen.
  • Beschaffung, Lagerung und Handhabung des Materials sind so auszugestalten, dass eine maximale Sicherheit garantiert ist.
  • Durchführung der Aktivitäten ist ebenso voraus zu planen wie das Vorgehen in Notfällen.
  • Selbstkontrollen und regelmässige Bewertung des Sicherheitszustands sind vorgeschrieben.
  • Es bestehen Standards für die Information der Gäste und der Angestellten.
  • Wird mit Dritten zusammengearbeitet, gelten für diese die gleichen Anforderungen.

Die wichtigsten Festlegungen und Daten, wie z.B. die Risikobewertungen oder wichtige Kontrollergebnisse, müssen aufgezeichnet werden. Dies ermöglicht eine externe Überprüfung und Kontrollen, ob das Konzept in der Praxis gelebt wird.    -->Inhalt

Die Prüfstelle

Die Prüfstelle ist eine unabhängige Organisation, die über spezialisiertes Know-how zur Durchführung von Zertifizierungen verfügt. Sie führt die Überprüfung der Unternehmen (Audits) im Auftrag der Stiftung aus. Dazu rüstet sie sich mit den notwendigen Kenntnissen bezüglich anwendbarer Normen, Ausbildung und Materialkunde usw. aus. Die Prüfstelle stellt aufgrund des Audits Antrag an die Stiftung zur Vergabe des Labels.

Prüfstelle ist die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) in Zollikofen.    -->Inhalt

Vorgehen zum Erlangen des Labels

Die Anforderungen an die Anbieter sind im „Pflichtenheft für Anbieter von Outdoor- und Adventure-Aktivitäten“ definiert. Der Ablauf des Audits ist im „Zertifizierungsreglement für das Erlangen des Labels «Safety in adventures»“ geregelt. Diese Dokumente und weitere Informationen zum Aufbau des Sicherheitskonzepts können bei der SQS erworben werden.

Der Anbieter erarbeitet und dokumentiert sein Sicherheitskonzept unter Berücksichtigung aller von ihm angebotenen Outdoor- und Adventure-Aktivitäten. Er führt das Konzept in seinem Betrieb ein. Das Sicherheitskonzept kann auch innerhalb eines gesamten Managementsystems erarbeitet und dort eingebettet werden. Ein internes Audit schliesst die Vorbereitung ab.

Nach Abschluss der Vorbereitung meldet sich der Anbieter bei Prüfstelle für den Erwerb des Labels an. Die Prüfstelle analysiert zusammen mit dem Anbieter anlässlich eines organisatorischen Vorgesprächs den Stand des Sicherheitskonzeptes und legt die Durchführung des Zertifizierungsaudits in einem Auditplan fest.

Die Prüfstelle führt das Zertifizierungsaudit aufgrund des festgelegten Auditplanes durch. Die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes in der Praxis muss ersichtlich sein und nachgewiesen werden. Festgestellte Abweichungen zu den Anforderungen des Pflichtenheftes sind durch den Anbieter zu beheben. Die Überprüfung der Korrekturen erfolgt in Form eines Nach-Audits oder auf dokumentarischem Weg.

Nach einem erfolgreichen Audit beantragt die Prüfstelle bei der Stiftung die Vergabe des Labels an den Anbieter. Das Label wird durch die Stiftung nach Prüfung des Antrages vergeben. Danach kann der Anbieter das Label verwenden. Über die zertifizierten Anbieter führt die Prüfstelle eine öffentlich zugängliche Liste. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards wird jährlich in einem Aufrechterhaltungsaudit geprüft.    -->Inhalt

Finanzierung

Die Prüfungskosten richten sich nach der Grösse und dem Angebot des Unternehmens. Gemäss der Preisliste der SQS sind dies rund 4’500 bis 6‘000 Franken. Zudem ist ein Unkostenbeitrag für das Sicherheitskonzept von 500 Franken zu entrichten.

Die Betriebs- und Personalkosten der Stiftung und der administrativen Aufgaben bei der Firma SQS gehen in der Aufbauphase zulasten des Stiftungskapitals. Später wird zu prüfen sein, wie weit die Unternehmen an den allgemeinen Kosten beteiligt werden können.    -->Inhalt

Umsetzung des Konzepts in die Praxis

Über 15 kleine und grosse Firmen mit einem vielfältigen Angebot sind bereits zertifiziert. Jede Firma hat ein auf ihre eigenen Besonderheiten zugeschnittenes Sicherheitskonzept erarbeitet. Der aktuelle Stand der zertifizierten Firmen ist auf dem Internet unter www.safetyinadventures.ch ersichtlich.

Der Anwendungsbereich des Labels umfasst insbesondere folgende Aktivitäten: Rafting, Canyoning, Bungy-Jumping, Seil-Aktivitäten (Hochseilgarten, Flying Fox, Climbing usw.), Mountainbiking, Paragliding, Fallschirmspringen, Kanu, Trekking, Expeditionen. Die Zertifizierung umfasst jedoch immer die gesamte Unternehmung, sie kann nicht auf einzelne Angebote beschränkt werden.    -->Inhalt

Rahmengesetz

Der Nationalrat hat im Juni 2007 mit 98 zu 75 Stimmen an einem Rahmengesetz für Risikosportarten und Bergführer festgehalten. Vergeblich mahnte eine Minderheit, die geltenden Gesetze reichten völlig aus. Angestossen wurde das Rahmengesetz 2000 durch eine Initiative des ehemaligen Walliser CVP-Nationalrats Jean-Michel Cina.

Die Kommission für Rechtsfragen erarbeitete ein Rahmengesetz aus. Dieses sieht Sorgfaltspflichten, eine Bewilligungspflicht, ein Haftpflichtversicherungsobligatorium, die Zertifizierung, einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis und weiteres für die Anbieter von Risikosportarten vor.      -->Inhalt

Kontaktadressen

Beratung von interessierten Firmen:

Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS)
Luigi Arigoni,
Ruchenbergstrasse 23
7000 Chur

Tel. 081 356 00 21
Fax: 081 356 00 22
mail:luigi.arigoni@sqs.ch

Auskünfte zur Stiftung:

Geschäftsstelle Safety in adventures
Christian Müller (Geschäftsführer)
Münsterplatz 3
3011 Bern

Tel. 031 633 40 74
Fax: 031 633 45 36
mail: christian.mueller@vol.be.ch

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